
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Als Rechtsanwalt habe ich mich seit Beginn meiner Tätigkeit auf das Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Mein Anspruch ist es, Sie in allen Fragen des Familienrechts und des Erbrechts kompetent und engagiert außergerichtlich, gegenüber Dritten (z.B. Jugendamt) und auch vor Gericht zu vertreten.
Deshalb hat eine Spezialisierung auf einen nur einen begrenzten Rechtsbereich stattgefunden, um meinen Mandanten mit vertieften Fachkenntnissen und zahlreichen Praxiserfahrungen erfolgreich beistehen zu können.
Bereits während der Referendarzeit sammelte ich Erfahrungen bei der Kanzlei Labbé & Partner, Referat Familien- und Erbrecht, München.
Danach folgten weitere Tätigkeiten als Rechtsanwalt in den Fachbereichen Erbrecht und Familienrecht bei Frau Rechtsanwältin Susanne Heid in Deggendorf und bei der Kanzlei Dr. Götzer & Kollegen in Landshut.
Die Kosten für eine ausführliche Erstberatung belaufen sich je nach Dauer, Umfang und Schwierigkeit auf 30,00 € bis max. 190,00 € netto. Falls Ihre Angelegenheit nicht mit der Erstberatung abgeschlossen wird, werden die Gebühren auf die nachfolgenden Tätigkeiten angerechnet. Sie erhalten bereits vor Beauftragung eine umfassende, transparente und nachvollziehbare Kostenschätzung.