Als Fachanwalt für Familienrecht werden von Rechtsanwalt Treml insbesondere folgende Bereiche des Familienrechts bearbeitet:
- Ehesachen, insbesondere Scheidungen
- Für Scheidungen gilt eine Kostengarantie, d.h. es werden lediglich die gesetzlichen Mindestgebühren berechnet. Kein anderer Rechtsanwalt kann oder darf niedrigere Gebühren ansetzen.
- Elterliche Sorge, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht , Besuchsrecht
- Unterhalt, insbesondere Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Verwandtenunterhalt, Unterhaltsansprüche nicht miteinander verheirateten Eltern, Elternunterhalt, Unterhalt wegen Heimunterbringung
- Rentenausgleich/ Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Güterrecht, Vermögensrecht, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung
- Sonstiges Vermögensrecht, insbesondere Rückgewähr von Zuwendungen, Schuldenausgleich, Aufteilung Bankkonten
- Recht der nichtehelichen Partnerschaften
- Hausrat/ Aufteilung Haushaltsgegenstände
- Ehewohnung, Zuweisung, Übernahme Mietvertrag
- Gewaltschutz
- Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen