SCHEIDUNG ONLINE

Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht wird auch die sog. Online-Scheidung angeboten.

Auch hier gilt die Kostengarantie, dass garantiert nur die gesetzlichen Mindestgebühren berechnet werden, d.h. dass kein anderer Rechtsanwalt Ihre Scheidung günstiger durchführen kann und darf. Über die genaue Kostenhöhe informieren wir Sie gerne.

Es findet eine deutschlandweite Vertretung vor allen Familiengerichten statt - unabhängig von Ihrem Wohnort und ohne Mehrkosten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Markus Treml steht Ihnen ebenfalls ohne Mehrkosten jederzeit für Anfragen, Rückfragen und Besprechungstermine zur Verfügung.

Verlauf der Online-Scheidung:

Bitte füllen Sie das Scheidungsformular vollständig aus - dies ist kostenlos und unverbindlich.
Es folgt eine umgehende Kontaktaufnahme durch die Kanzlei Treml, wodurch auch noch offene Fragen geklärt werden können.
Erst nach Ihrer Beauftragung erfolgt unverzüglich die Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht.
Sie werden fortlaufend schriftlich über den jeweiligen Stand des Verfahrens informiert.
Von der Einreichung des Antrags bis zum Scheidungstermin vergehen erfahrungsgemäß 3 bis 6 Monate.
Für etwaige Fragen steht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Markus Treml jederzeit auch während des Scheidungsverfahrens zur Verfügung. 

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Wann war die räumliche Trennung?

Auszug durch wen?

Beispieltext. Klicke, um das Textelement auszuwählen.

Kinder (nur unter 18 Jahre)

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Heiratsurkunde, Ehevertrag, Geburtsurkunde

Datei hochladen
FileExample.pdf

max. 10 MB

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Aufenthalt der Kinder

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Versorgungsausgleich (Versorgungsanrechte, die Sie und Ihre ehemalige Partnerin oder Partner während Ihrer Ehe oder Partnerschaft erworben haben, werden bei der Scheidung ausgeglichen. Das Ziel ist, dass Sie beide mit gleich vielen Versorgungsanrechten die Ehe oder Partnerschaft beenden)

Ehezeit unter 3 Jahre
Versorgungsausgleich nur auf Antrag


Ehezeit über 3 Jahre
Sofern kein Ehevertrag vorhanden ist,
werden die Versorgungsanwartschaften
durch das Gericht automatisch berechnet

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Einkommen

Ehefrau, netto (ca. Angabe ausreichend)

Ehemann, netto (ca. Angabe ausreichend)

Ich benötige einen Kostenvoranschlag

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Weitere Regelungen


Bitte informieren Sie mich zunächst


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Kostenlos & unverbindlich


Online Scheidung bedeutet nicht, dass Sie auch online geschieden werden. Ein Termin bei dem für Sie zuständigen Familiengericht wird im Laufe des Verfahrens notwendig.


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